Das sollten Sie wissen!

Steuerberatungsgesetz
Ich bin geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) gemäß § 6 Steuerberatungsgesetz (StBG).
Dies berechtigt mich zur Ausübung folgender Tätigkeiten:


Tätigkeiten gemäß § 6 Nr. 3 StBG:
- Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen,
die für die Besteuerung von Bedeutung sind Tätigkeiten gemäß § 6 Nr. 4 StBG:
- das Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- die laufende Lohnabrechnung

- das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen



 




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